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Rauchwarnmeldepflicht nun auch in Bestandsgebäuden

Das Landratsamt Schweinfurt informiert: Seit dem 1. Januar 2018 gilt die Rauchwarnmeldepflicht nun auch in Bestandsgebäuden.

Wir beraten Sie umfassend zu diesem Thema:

     

Zum 1. Januar 2013 mussten in Neubauten alle Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder überwacht werden.

Ab dem 1. Januar 2018 müssen nun alle Wohnungen – auch Einfamilienhäuser – mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist nicht gefordert, jedoch kann dies im Einzelfalle auch sinnvoll sein.

Bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders bleibt in der Regel noch genügend Zeit, um einen Löschversuch zu unternehmen oder sich und die Familie zu retten.

Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die der DIN EN 14604 entsprechen und eine CE-Kennzeichung besitzen.

Weitere Informationen zur Rauchwarnmeldepflicht erhalten Sie auch unter www.stmi.bayern.de.

Auch auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes Bayern www.lfv-bayern.de sind Informationen erhältlich.

Gewerbevereinigung Gochsheim

 

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